Seniorenvertretungen

im Vogelsbergkreis

 

Willkommen auf unserer Infoseite zum Thema Seniorenvertretungen im Vogelsbergkreis!

Hier finden Sie (hoffentlich noch) aktuelle Informationen über die Entwick-lung der Seniorenvertretungen in den 19 Städten und Gemeinden des Vogels-bergkreises.


Bis zum Jahre 2030 steigt der Anteil älterer Menschen über 60 in Deutschland auf ca. 35% der Gesamtbevölkerung und die Zahl der Wahlberechtigten dieser Altersgruppe auf über 40%. Die damit wachsende Bedeutung der Älteren in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft spiegelt sich aber nicht wider in einer angemessenen Vertretung in den politischen Organen der kommunalen, Länder- und Bundes-Ebene. Wenn es auch durchaus wünschenswert ist, jüngere Generationen rechtzeitig in die Verantwortung für ein Gemeinwesen einzuführen und ihnen diese auch zu übertragen, so muss andererseits dem Bedürfnis älterer Menschen, ihre spezifischen Interessen sachgerecht ver-treten zu sehen, nachhaltig Rechnung getragen werden. Diese Interessen werden von den politischen Entscheidungsträgern, von den Parteien und der Verwaltung keineswegs automatisch berücksichtigt.
 

Quelle: Landesseniorenvertretung Hessen e.V.
 


Seniorenvertretungen haben das Ziel, die spezifischen Interessen der älteren Menschen in politische Entscheidungsprozesse, gegenüber der Verwaltung und der Wirtschaft und im kulturellen und sozialen Bereich einzubringen. Sie sind deshalb eine politische Interessenvertretung, weil sie die Teilhabe älterer Menschen in allen Bereichen des ge-sellschaftlichen Lebens sichern wollen. Dadurch unterscheiden sie sich auch eindeutig von allen Seniorengruppen, Vereinen, Verbänden, Kirchen und Parteien, die jeweils spezifischen Zielen verpflichtet sind.
 

Landesregierung Hessen fördert Ausbau von Seniorenvertretungen!
Die Hessische Landesregierung unterstützt das Ziel, dass möglichst in jeder hessischen Stadt oder Gemeinde Seniorenvertretungen gebildet werden. Dies geht aus der Antwort des ehemaligen Ministers für Arbeit, Familie und Gesundheit, Jürgen Banzer, auf eine kleine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Kordula Schulz-Asche am 26.03.2010 hervor.  Dabei zieht sie allerdings den freiwilligen Ausbau einer gesetzlichen Regelung vor und fördert die Landesseniorenvertretung Hessen e.V. als Zusammen-schluss der örtlichen Seniorenvertretungen mit jährlichen Mittelzuweisungen von über 80.000 Euro, damit diese den weiteren Aufbau eines Netzes von Seniorenvertretungen auf kommunaler Ebene begleitet. Das Prinzip der Freiwilligkeit begründet die Landes-regierung wie folgt: 
 
>> Die Landesregierung anerkennt die Arbeit von Seniorenver-tretungen als eine wichtige Form des bürgerschaftlichen Engage-ments im Sinne der besonderen Interessen älterer Menschen. Gleichwohl ist die Einrichtung von Seniorenvertretungen auf der Ebene der Land-kreise, Städte und Gemeinden zu verantworten und zu entscheiden.
Der freiwillige Ausbau 
von Seniorenvertretungen hängt maßgeblich ab von den jeweiligen Rahmenbedingungen vor Ort und der Bereitschaft der älteren Menschen, sich im vorparlamentarischen Raum für ihre spezifischen Belange einzusetzen. Für die Landesregierung steht bei der Einrichtung von Seniorenvertretungen die Freiwilligkeit im Vorder-grund. Deshalb wird sie, auch angesichts des demographischen Wandels, den freiwilligen Ausbau von Seniorenvertretungen 
auch weiterhin positiv begleiten, aber keinesfalls vorschreiben.<<
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Und ewig grüßt das Murmeltier... (klick hier!)

 Empfehlungen der Landesseniorenvertretung Hessen e.V. für die Bildung von Seniorenvertretungen in hessischen Kommunen
Die LSVH hat, aufbauend auf langjährigen Erfahrungen bestehender Einrichtungen,  Empfehlungen für die Bildung von Seniorenvertretungen in den hessischen Kommunen erarbeitet, um "bestehenden und neu sich bildenden kommunalen Seniorenvertretungen ein Instrument an die Hand geben, welches ihre Bildung und ihre Zielsetzungen erleichtert und ihre Position verbessert". Zu den rechtlichen Grundlagen heißt es in dem Papier:
 
>> Für die Organisationsform kommunaler Seniorenvertretungen bestehen zwar keine bindenden gesetzlichen Vorgaben, doch zeigen Erfahrung und Entwicklung eindeutig, dass die Form eines Senioren-beirates auf der Grundlage einer kommunalen Satzung oder eines Beschlusses der zuständigen Organe die wirksamste Voraussetzung einer erfolgreichen Arbeit ist. § 8c der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und § 8a der Hessischen Landkreisordnung (HKO) gibt ihnen einen rechtlichen Rahmen. Nach diesen Bestimmungen können Seniorenbeiräten Anhörungs-, Vorschlags- und Redemöglichkeiten in den Organen und Ausschüssen eingeräumt werden. Die Rechte der Seniorenvertretungen beruhen also nach wie vor auf den freiwill-igen Entscheidungen der kommunalen Organe. Auch deshalb ist ein Beirat nach den §§ 8c HGO, 8a HKO die rechtlich am besten abgesicherte Form einer Seniorenvertretung. Die weiteren Ausführungen dieser Empfeh-lungen werden daher in der Regel auf den Seniorenbeirat als die anzustrebende Form einer Seniorenvertretung abgestellt.
Wichtige politische Förderung erfährt die Bildung eines Seniorenbeirates auch durch eine gemeinsame Empfehlung des Hessischen Sozialministe-riums, des Hessischen Städtetages und des Hessischen Landkreistages vom 4. Februar 2003, in der zugleich die Landesseniorenvertre-tung Hessen e.V. als Interessenvertretung der älteren Menschen auf Landesebene anerkannt wird.
Bestehenden Seniorenvertretungen mit anderen Organisationsformen wird empfohlen, die Umwandlung in Seniorenbeiräte auf der Basis der angeführten rechtlichen Grundlagen anzustreben.<<

  

 
 
Die nachfolgend auszugsweise zitierten Empfehlungen wurden von einer Arbeitsgruppe im Auftrag der LSVH erstellt und am 18. März 2004 ein -stimmig vom Vorstand der LSVH verabschiedet.

WIE GRÜNDET MAN EINEN SENIORENBEIRAT?

1. Vorbereitung
 
Die Initiative zur Gründung einer Seniorenvertretung geht in den meisten Fällen von einzelnen Personen aus, die oftmals schon in Seniorengruppen von Vereinen, Parteien oder Wohlfahrtsverbänden tätig sind. Aber auch Parteien selbst und deren Fraktionen, Bürger-meister oder andere Verwaltungsangehörige betreiben die Einrichtung von Senioren-vertretungen. Wer auch immer die Initiative ergreift, muss von der Notwendigkeit und den Aufgaben einer spezifischen Vertretung der Interessen älterer Menschen überzeugt sein und andere davon überzeugen. Das erfordert oft einen langen Atem und viel Arbeit.

Neben anderen ist es vorteilhaft und fast unumgänglich, 
den Bürgermeister oder mindestens eine Fraktion für die Idee der Seniorenvertretung zu gewinnen. Damit werden die weiteren Schritte für die Beschlüsse kommunaler Organe wesentlich erleichtert.

Auch die Unterrichtung der Öffentlichkeit und vor allem der älteren Menschen durch Veröffentlichungen in der örtlichen Presse, Seniorenzeitschriften oder -nachrichten bzw. durch Informationsveranstaltungen sind wichtige Vorbereitungsinstrumente. Dabei helfen die Hinweise auf die erfolgreiche Arbeit von bestehenden Seniorenvertretungen in anderen Städten und Gemeinden sehr oft weiter.

Häufig gilt es auch, die Befürchtungen von Parteien, Vereinen und Verbänden, dass mit der Seniorenvertretung eine Konkurrenz zu deren eigener Seniorenarbeit entsteht, durch klärende Informationen und Gespräche zu überwinden. Das gelingt besonders gut, wenn man diese Organisationen sowohl in die Vorbereitung als auch in die späteren Wahlen einbindet.

Zu diesen Vorbereitungen gehört – möglichst unter Einbeziehung von Vertretern aus Politik, Verwaltung, Vereinen und Verbänden –, die nächsten Schritte der Realisierung zu erarbeiten: Die Festlegung der Wahlform und die Erstellung einer Satzung mit Wahlordnung. Viele Kommunen haben statt einer Satzung eine Geschäftsordnung. Wenn diese von den kommunalen Organen beschlossen wurde, hat sie die gleiche rechtliche Wirkung wie eine Satzung.

2. Erstellung einer Satzung

Hierfür muss das Rad nicht neu erfunden werden:  Satzungen anderer kommunaler Seniorenvertretungen können als Muster dienen.  Diese können natürlich nach den eigenen örtlichen Bedürfnissen und Notwendigkeiten abgewandelt werden. Eine Satzung, oft auch in der Form einer Geschäftsordnung, die von den zuständigen Organen (Gemeindevertretung, Stadtverordnetenversammlung) beschlossen wird, gibt der Seniorenvertretung sichere Rechtsgrundlagen. Sie regelt vor allem die Ziele und Aufgaben, die Mitwirkungsrechte, die Zahl der Mitglieder, die Form der Wahl und die Geschäftsführung. Eine Satzung sollte ergänzt werden durch eine Wahlordnung.
 
3. Wahlformen

In der Praxis haben sich drei Wahlformen herausgebildet:
  • die Urwahl
  • die Versammlungswahl und
  • die Delegiertenwahl.
Die Urwahl, meist in der Form einer Briefwahl, ist zweifellos die demokratischste Form zur Bildung einer Seniorenvertretung. Indem alle Bürgerinnen und Bürger über 60 die Möglichkeit erhalten, auf den ihnen übersandten Wahlzetteln ihre Kandidaten oder Kandidatinnen in Ruhe auswählen zu können, wird das Interesse der älteren Menschen an der Wahl gestärkt und die Arbeit der Seniorenvertretung am besten legitimiert. Die Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirates kann dabei entweder direkt erfolgen oder über die Wahl einer größeren Vertreterversammlung, die dann ihrerseits den geschäftsführenden Seniorenbeirat wählt.

Die großen Vorteile dieser Wahlform liegen in ihrer hohen demokratischen Legitimität und an der Beteiligungsmöglichkeit aller Einwohner über 60.

Die Nachteile liegen an den höheren Kosten für Porto, Wahlbenachrichtigungen, Wahlzettel usw. Dabei sollte aber bedacht werden, dass diese Kosten nur einen fast zu vernachlässigenden Bruchteil des Haushalts einer Kommune ausmachen.

Die Versammlungswahl kann als eine Variante der Urwahl bezeichnet werden. Hier werden alle Einwohner der Kommune über 60 zu einer Wahlversammlung eingeladen. In dieser präsentiert die Vorbereitungsgruppe die Liste der Frauen und Männer, die sich zur Kandidatur bereit erklärt haben. Diese Liste kann durch weitere Vorschläge aus der Versammlung heraus ergänzt werden.

Die Vorteile dieser Wahlform sind die geringen Kosten und die Möglichkeit der Kandidaten, sich direkt ihren Wählern vorzustellen. Die Nachteile liegen darin, dass an der Versammlung oft nur wenige Wahlberechtigte teilnehmen. Auch ist diese Wahlform nur sinnvoll bei kleineren Gemeinden. Wie schon bei der Urwahl, sollte die Wahl des/der Vorsitzenden und anderer Funktionsträger den gewählten Mitgliedern der Seniorenvertretung selbst überlassen werden.

Bei der Delegiertenwahl wird schon in der Satzung festgelegt, welche Vereine, Verbände, Parteien, Kirchengemeinden oder sonstige Gruppen eine genau bestimmte Zahl von Personen in die Seniorenvertretung entsenden dürfen, die als solche auch die Seniorenvertretung (etwa als Seniorenbeirat) darstellen. Es kann aber auch geregelt werden, dass die Delegierten als Vertreterversammlung fungieren, die aus ihrer Mitte heraus den Seniorenbeirat wählt.

Der Vorteil dieser Wahlform liegt wiederum in seiner relativen Einfachheit und den geringen Kosten. Dem steht der nicht unerhebliche Nachteil gegenüber, dass die eigentlich betroffenen älteren Menschen keinerlei Einfluss auf die Wahl „ihrer“ Interessen-vertreter haben.

Eine weitere Möglichkeit, von der gelegentlich Gebrauch gemacht wird, ist eine Mischform aus Urwahl und Delegiertenwahl. Dabei wird ein Teil der Mitglieder der Senioren-vertretung in einer Urwahl direkt gewählt, während ein weiterer Teil aus Delegierten der festgelegten Gruppen besteht.
Diese Mischform erfordert einerseits den meisten Aufwand, bietet aber andererseits auch die Chance einer ausgewogenen Zusammensetzung der Seniorenvertretung sowohl durch die direkte Beteiligung der älteren Menschen in der Urwahl wie auch der Einbindung der in der Seniorenarbeit aktiven Gruppen.
 
4. Die Wahlordnung

Eine Wahlordnung ergänzt die Satzung und legt die Einzelheiten der Wahl je nach der Wahlform fest. Sie regelt vor allem die Wahlberechtigung, die Wählbarkeit, die Fristen und die Form der Einreichung von Wahlvorschlägen, die Wahlorgane (Wahlleitung, Wahl-ausschuss, Feststellung des Wahlergebnisses) und die Einberufung zur konstituierenden Sitzung. 

Organisation und Rahmenbedingungen

1. Geschäftsordnung

In der konstituierenden Sitzung wählen die Mitglieder der Seniorenvertretung (in der Regel als Seniorenbeirat) aus ihrer Mitte den Vorsitzenden oder die Vorsitzende, dazu Stellvertreter und ggf. Schriftführer/in und Schatzmeister/in. Der nächste Schritt ist die Erarbeitung einer Geschäftsordnung.

Sofern die Einzelheiten der Geschäftsführung nicht bereits in der Satzung oder in der von der Kommune beschlossenen Geschäftsordnung enthalten sind, erarbeitet die Seniorenvertretung/der Seniorenbeirat eine eigene Geschäftsordnung. Diese regelt z.B. die Zahl und Dauer der Sitzungen, die Abstimmungsmodalitäten bei Mehrheits-entscheidungen, die Zuständigkeit einzelner Mitglieder für bestimmte Aufgaben (z.B. die Öffentlichkeitsarbeit) oder die Protokollführung. Wenn in der Geschäftsordnung die Inanspruchnahme von Sachkosten, Räumen und Personal der Kommune angesprochen wird, sollte auch diese Geschäftsordnung vom Magistrat oder Gemeindevorstand gebilligt werden.

2. Finanzierung

Eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Arbeit einer Seniorenvertretung ist die gesicherte Finanzierung ihrer Tätigkeit. Vor allem ist zu klären die Höhe der Haushaltsmittel, welche der Seniorenvertretung zur Verfügung gestellt werden, die Übernahme der Sachkosten, z.B. für Porto, Telefon, Kopien, Reise- und Fortbildungs-kosten, die Nutzung von kommunalen Räumen und weitere Unterstützungen, die von der Verwaltung erbracht werden, etwa bei der Protokollführung und -erstellung.

Die Mitglieder von Seniorenvertretungen arbeiten grundsätzlich ehrenamtlich.
Sie sollten im Rahmen der Entschädigungssatzung der Kommune Auslagenersatz erhalten und ihnen sollte die für sie unentgeltliche Teilnahme an überregionalen Fortbildungs- u.ä. Maßnahmen zugebilligt werden; ein Aufwandsentschädigung im Rahmen der Entschädigungssatzung der Kommune kann gleichfalls in Betracht gezogen werden.
Wünschenswert ist, dass die Seniorenvertretung im Rahmen des Haushalts-ansatzes über ihre Mittel weitgehend selbständig verfügen kann, selbstverständlich mit der Vorlage prüfungsfähiger Ausgabenbelege. Damit gewinnt die Seniorenvertretung ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Selbständigkeit. Wenn die Seniorenvertretung durch Beschluss der zuständigen Organe gebildet worden ist, sind damit die Mitglieder im Rahmen ihrer Tätigkeit auch automatisch in die Haft- und Unfallversicherung der Kommune eingeschlossen.
________________________
 
Der Begriff der „Empfehlungen“ schließt auch ein, dass sie – abgestimmt auf die je-weiligen örtlichen Bedürfnisse – auch Abweichungen in den wichtigen Grund-elementen der Wahlen, der Zusammensetzung und der Mitwirkungsrechte zulassen.

Wenn der Wunsch nach weiteren Informationen 
und Beratungen besteht, wird die Landesseniorenvertretung Hessen e. V. gerne hilfsbereit zur Verfügung stehen.

Adresse
Landesseniorenvertretung Hessen e. V.
Feuerbachstraße 33
65195 Wiesbaden
Tel. 0611-9887119
Fax 0611-9887124
e-mail lsvhessen@t-online.de
Geschäftszeit Mo bis Fr 9:00 – 12:00 Uhr

 


 



 

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Eine Sammlung meiner Fragen an Landrat Manfred Görig finden Sie HIER

Kommunalaufsicht untersagt Lauter- bacher Kreissenioren- beirat in Form einer "Kommission"!

Weitere Informationen

 Stellungnahme von Landrat Manfred Görig, die allerdings an der rechtlichen Problematik vollkommen vorbei geht:

Eine Intervention des Lauter- bacher CDU-Stadtverordneten Michael Apel beim RP habe erwirkt, dass die "Methode Kommission" nun durch die "Methode Beirat" ersetzt worden ist. Der Kreisausschuss habe am 20. März einstimmig, also auch mit den Stimmen der CDU, beschlossen, die bereits eingerichtete Kommission – ohne Unterbrechung – als Beirat weiterzuführen. "Der Beirat ist nun einfach ein Beirat", so Görig. Es seien die gleichen Mitglieder, die gleichen Bedingungen, die gleichen Themen.
 
Der RP habe hier eine andere Rechtsauffassung vertreten als der Landrat, aber Görig wollte sich deswegen nicht mit dem RP streiten. Der RP habe aber das Gremium als solches überhaupt nicht in Frage gestellt. Daher wurde per KA-Beschluss nun aus dem Seniorenbeirat einfach ein Seniorenbeirat. "Die Haupt- sache ist, uns gehen die wertvollen Vorschläge der Seniorinnen und Senioren aus den 19 Städten und Gemeinden nicht verloren", unterstreicht Görig.

 
KOMMENTAR
 
Nein, Herr Landrat, ganz so einfach kommen Sie aus der Nummer nicht heraus! Es geht nicht um ein paar juristische Finessen, sondern um den Kern der Bürgerbeteiligung. Sprache kann verräterisch sein. Ein Seniorenbeirat ist keine Kommission (das hat der RP unmissverständlich deutlich gemacht!) und auch keine "Methode", also eine bestimmte Vorgehensweise, um irgendein Ziel zu erreichen! Wenn Sie das glauben, sind Sie nicht der richtige Partner für die MitbürgerInnen der Generation 60plus! Ein Beirat ist nicht einfach eine andere Bezeichnung für dieselbe Sache. Ein Beirat wählt zum Beispiel seinen Vorsitzenden aus der Mitte der Beiräte und lässt sich keinen Landrat als "Amtsvormund" vor die Nase setzen. Also Tschüss, Herr Kommissions-Vorsitzender! Ich halte es für unzulässig, die frühere "Kommission" jetzt einfach unter dem Label "Beirat" fortzusetzen, als wäre nichts gewesen!

Mit einer geschickten Volte haben Sie vom Problem der fehlenden Satzung des Gremiums, das keine Kommission mehr ist, abgelenkt, indem Sie den Verbleib der Seniorenvertreter aus den 19 Städten und Gemeinden des Landkreises thematisieren. Doch der ist gar nicht in Frage gestellt und von daher droht auch kein Verlust ihrer "wertvollen Vorschläge". Es ging allein um den Verbleib Ihrer Person und den Verbleib der übrigen Vertreter des Kreisausschusses, des Kreistags und der Fachbehörde. Und natürlich steht Ihr Vorsitz zur Disposition. Schönes Ablenkungsmanöver!

Jetzt muss erst mal eine vernünftige Beirats-Satzung her, muss sich der Beirat neu konstituieren und dann aus seiner Mitte einen Vorsitzenden wählen, dem Bürgerbeteiligung ein wirkliches Anliegen ist. Nur die dümmsten aller Kälber wählen ihren Metzger selber. 

 
Ulrich Lange

 

Die im Dunkeln sieht man nicht...

…heißt es in Brechts "Mo- ritat von Mackie Messer".

Sehr geehrter Herr Görig,

es ist leider nicht nur mein Eindruck, dass die Kreis- politik recht selbstgefällig auftritt und überwiegend daran interessiert ist, ihre erfolgreichen Aktivitäten bei der Bewältigung der Pro- bleme des demografischen Wandels in den Vorder- grund zu stellen. Dies kann dazu führen, dass die Lebenslage der vielen Senioren, die nicht zu den verschämten Reichen gehören und statt mit dem Golfcaddy mit dem Rollator unterwegs sind, aus dem Blickfeld gerät, weil man mit dem Hinweis auf Probleme - zumal, wenn sie nur schwer zu lösen sind - keinen Hund (sprich: Wähler) hinter dem Ofen hervorlockt.

Aber wäre es nicht ehrlicher und sachgerechter, statt die Bürger mit Gute-Laune-Themen zu verwöhnen, durch deutliche Benennung der auf die gesamte Gesellschaft zurollenden Pflegeproble- matik auf "schwierige Zeiten" vorzubereiten, die von allen große Opfer verlangen werden?

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Seniorenarbeit in der Kritik:
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Untersuchung der Friedrich-Ebert-Stiftung belegt am Beispiel des Landes Berlin:
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