D&O Versicherung Haftung des GmbH GF Haftungsunterschiede GF/MA Haftungsverhältnisse D&O SB- Regelung Versicherungslösungen Produkteübersicht Schadenbeispiele Dokumente/Downloads weitere Spezialversicherungen weitere Produktpartner Erstinformation Impressum Kontakt Gästebuch Links MyVideoBlog - Firmenkunden
Die Versicherungslösung unseres Premiumpartners
RASTOR-D&O-Versicherung Manager Special
RASTOR- Besonderheiten auf einen Blick:
Neu gegründete Unternehmen können ab Handelsregistereintragung D&O-versichert werden!
D&O-Versicherungsschutz nicht nur für Kapitalgesellschaften, sondern auch für
Personengesellschaften wie OHG, KG, GbR !
D&O-Versicherung speziell für gemeinnützige Organisationen (z.B. e.V., Stiftung, gGmbH)
mit Organisationsrechtsschutz.
D&O-Versicherung auch für einzelne Geschäftsleitungsmitglieder – (Persönliche D&O)-
Deckungserweiterungen wie z.B. Manager-Strafrechtsschutz und AGG-Deckung
können problemlos eingeschlossen werden !
-
Regelmäßig keine Einreichung von Geschäftsberichten und Bilanzen oder weiterer
Geschäftsunterlagen erforderlich, da ein Bilanzcheck im Fragebogen zum Abschluss ausreicht.
Weitere Highlights
Nur direkter Vorsatz (dolus directus) als Haftungsausschluß !
(Bedingter Vorsatz ist also mitversichert !)
Mitversichert ist die Wahrnehmung von Organtätigkeiten bei
anderen Organisationen im Interesse oder auf Weisung der
Versicherungsnehmerin.
Versicherungsschutz besteht auch für Generalbevollmächtigte,
Stellvertreter von Geschäftsführern und Vorständen, sowie
auch für leitende Angestellte.
Voller Innenverhältnisschutz auch für am Unternehmen
beteiligte Manager ! (Kein qoutenmäßiger Selbstbehalt !)
Regelmäßig keine Selbstbeteiligung (Ausnahme: Gesetzlich
geregelte SB für AG-Vorstände.)
Reputationsschäden sind mitversichert.
Versicherungsschutz besteht auch für Generalbevollmächtigte,
Stellvertreter von Geschäftsführern und Vorständen, sowie
auch für leitende Angestellte.