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Haftungsunterschiede zwischen Unternehmensleitern und Mitarbeitern
Haftungsprinzipien |
Unternehmensleiter | Mitarbeiter |
Haftungshöhe |
Unbegrenzt mit dem gesamten Privatvermögen. |
Nur ein Mehrfaches des Monatsgehaltes. |
Verschuldensgrad | Haftung auch für leichte Fahrlässigkeit. | Haftung nicht für leichteFahrlässigkeit, sondern nur für mittlere und grobe Fahrlässigkeit. |
Umkehr der Beweislast | Bei Schäden des Unternehmens muß der Vorstand/Geschäftsführer nachweisen, daß er sich "ordnungsgemäß" verhalten hat. |
Umkehr der Beweislast gilt nicht (= Verschulden muß nachgewiesen werden). |
Inanspruchnahmeverpflichtung |
Pflicht zur Inanspruchnahme der Unternehmensleiter bei erkennbarem fehlerhaften Verhalten durch den Aufsichtsrat (bzw. Insolvenzverwalter). |
Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme besteht nicht. |
Mitverschuldenseinwand | Haftung in voller Höhe. | Schadensersatzpflicht eingeschränkt (z.B. bei Krankheit, Überforderung, etc.). |