Haftungsunterschiede zwischen Unternehmensleitern und Mitarbeitern

 

Haftungsprinzipien
Unternehmensleiter Mitarbeiter
Haftungshöhe
Unbegrenzt mit dem gesamten
Privatvermögen.
Nur ein Mehrfaches des
Monatsgehaltes.
Verschuldensgrad Haftung auch für leichte Fahrlässigkeit. Haftung nicht für leichteFahrlässigkeit,
sondern nur für mittlere
und grobe Fahrlässigkeit.
Umkehr der Beweislast Bei Schäden des Unternehmens muß
der Vorstand/Geschäftsführer
nachweisen, daß er sich
"ordnungsgemäß" verhalten hat.
Umkehr der Beweislast gilt nicht
(= Verschulden muß nachgewiesen
werden).

Inanspruchnahmeverpflichtung

Pflicht zur Inanspruchnahme der
Unternehmensleiter bei erkennbarem
fehlerhaften Verhalten durch den
Aufsichtsrat (bzw. Insolvenzverwalter).
Eine Verpflichtung zur
Inanspruchnahme besteht nicht.
Mitverschuldenseinwand Haftung in voller Höhe. Schadensersatzpflicht eingeschränkt
(z.B. bei
Krankheit, Überforderung, etc.).