Die D&O - Versicherung
Die „Directors‘ and Officers‘ Liability Insurance”, die sog. D&O- Versicherung, ist
eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Manager.
Die D&O -Versicherung sichert sowohl die Vorstände/Geschäftsführer als auch die
Aufsichtsräte/Beiräte eines Unternehmens bzw. einer Organisation ab.
Für den Unternehmensleiter als gesetzlichen Vertreter der juristischen Person „AG“,
„GmbH“ oder „eG“ besteht ein besonderes Haftungsrisiko. Auf der einen Seite ist er
quasi Unternehmer, auf der anderen Seite hat er aber auch Arbeitnehmer-Funktion.
Das Inanspruchnahmerisiko steigt ständig - einerseits aufgrund einer veränderten
Anspruchsmentalität, andererseits aufgrund verschärfter Rechtsprechung und neuer
Gesetzgebung sowie eines gestiegenen öffentlichen Interesses.
 
Gegenstand der Versicherung
Die D&O-Versicherung besteht aus zwei Deckungselementen, der Rechtsschutz-
Funktion und der Haftpflicht-Funktion.
Versichert sind sowohl Ansprüche, die Dritte gegen den Manager/Geschäftsführer
erheben (Außenverhältnishaftung), als auch solche, die das Unternehmen selbst gegen
seine Manager erhebt (Innenverhältnishaftung).
Die Deckung ist auf Vermögensschäden beschränkt.
Es gilt das CLAIMS MADE = Anspruchserhebungsprinzip, im Gegensatz zum
Verstoß-Prinzip.
Die Rückwärtsversicherung umfasst auch Versicherungsfälle wegen vor
Versicherungsbeginn begangener Pflichtverletzungen.
Die sog. Nachhaftung als Pendant zur Rückwärtsversicherung berücksichtigt den Fall,
dass ein Schadensersatzanspruch erst nach Ablauf des Versicherungsvertrages geltend
gemacht wird wegen einer Pflichtverletzung, die während der Vertragslaufzeit begangen
wurde.