Das Jobcenter

Seit 01.01.2012 nimmt der Kreis Groß-Gerau als zugelassener Kommunaler Träger die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II in eigener Zuständigkeit wahr. Der Kreis hat dazu eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) errichtet, die die Bezeichnung "Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau (AöR)" führt.

Büros unterhält das Jobcenter Kreis Groß-Gerau in

    Biebesheim
    Groß-Gerau
    Mörfelden-Walldorf
    Rüsselsheim

> Näheres zu den zuständigen Büros auf der Homepage des Jobcenters. zum Jobcenter-GG

   

    

> Pressebericht: Knochenjob Jobcenter


> Pressebericht: „Vom Jobcenter brauchen wir Jobs“

> Pressebericht: „Wir haben sehr viel Potenzial“

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letzte Änderung: 05.02.2016

 

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